Verhaltenscodex für Lieferanten der KUPFER-Gruppe
- Präambel und Grundlagen des Verhaltenskodexes
- Die Kupfer-Gruppe besteht aus den Unternehmen Hans-Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG, Gebrüder Kupfer GmbH & Co. KG und der Ilmenauer Wurstwaren GmbH & Co. KG (alle Unternehmen im Folgenden gemeinsam „KUPFER“ genannt). Wir verstehen uns als moderne und zukunftsorientierte Unternehmensgruppe, die hervorragende Qualität aus Familientradition liefert. Dabei verbinden wir Qualität und Tradition mit Innovation.
- Wir fühlen uns den Grundwerten der Gesellschaft verpflichtet. Ethisches, moralisches und verantwortungsvolles Handeln ist für uns ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses und der Unternehmensstrategie. Wir richten unsere Geschäftstätigkeit am Gedanken der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung aus und legen höchsten Wert auf ökologisch und sozial verantwortliches Handeln. Wir fühlen uns der Gesellschaft, künftigen Generationen und der Umwelt gegenüber moralisch verpflichtet und sind der festen Überzeugung, dass dieses Bekenntnis Bestandteil unseres unternehmerischen Erfolges ist.
- Mit diesem Verhaltenskodex möchten wir unsere Grundwerte und Grundüberzeugungen zum Ausdruck bringen und diesen bestmöglich Geltung verschaffen. Dieser Verhaltenskodex richtet sich an die Lieferanten und Geschäftspartner von uns und liegt künftigen Geschäftsbeziehungen als wesentliche Verpflichtung und Mindestanforderung zugrunde. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie sich bemühen, ihre eigenen Lieferanten durch entsprechende Vereinbarungen zur Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex zu bewegen.
- Dieser Verhaltenskodex basiert auf nationalen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und international anerkannten Übereinkommen oder Dokumenten wie zum Beispiel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen.
- Für den Fall, dass der Lieferant gegen seine gemäß diesem Verhaltenskodex bestehenden Pflichten verstößt, behalten wir uns unsere aus diesem Verstoß folgenden Rechte vor. Insbesondere kann ein Verstoß des Lieferanten gegen seine aus diesem Verhaltenskodex folgenden Pflichten für uns einen Grund darstellen und uns dazu veranlassen, die Erfüllung einzelner oder sämtlicher mit dem Lieferanten geschlossener Verträge (zB Lieferverträge), die noch nicht vollständig erfüllt wurden, bis zur Beseitigung des Verstoßes zeitweise auszusetzen oder, als letzte geeignete Lösung, sogar zu beenden.
- Lieferanten haben uns Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex unmittelbar zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, selbst oder durch geeignete Dritte zu prüfen, ob die Lieferanten die geforderten Standards einhalten.
Vor diesem Hintergrund legen wir unseren Geschäftsbeziehungen den folgenden Verhaltenskodex zugrunde:
- Soziale Verantwortung
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und sind bestrebt, diese durch eine Vielzahl von Maßnahmen umzusetzen. Wir sind bestrebt, dass dieses soziale Verantwortungsbewusstsein auch in unseren Lieferketten angemessen zum Ausdruck kommt. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Menschenrechten sowie Arbeitnehmerrechten und setzen diese als Grundlage für jegliche Geschäftsbeziehungen unserer Lieferanten voraus. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden wir nicht dulden.
- Verbot der Kinderarbeit
Kinderarbeit ist strikt verboten und darf in keiner Weise eingesetzt oder unterstützt werden. Der Lieferant ist aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern sind. Besondere Schutzvorschriften sind einzuhalten. Sollte der Lieferant Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit feststellen, hat er unmittelbar Maßnahmen zu ergreifen, die wirksam Abhilfe schaffen. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Der Lieferant soll auch in seiner Lieferkette darauf hinwirken, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit und zum Schutz von Jugendlichen eingehalten werden.
- Verbot von Zwangsarbeit
Wir lehnen jede Form von Zwangsarbeit ab. Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Wir lehnen jegliche Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit von Beschäftigten, die Hinterlegung von Geldbeträgen oder Ausweispapieren beim Arbeitgeber oder die Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses durch den Beschäftigten ab.
Wir werden nicht mit Unternehmen zusammenarbeiten, die direkt oder indirekt eines der vorgenannten Zwangsmittel anwenden. Erlangen wir Kenntnis von der Anwendung von Zwangsmitteln durch unsere Lieferanten oder sonstige Geschäftspartner, werden wir die Zusammenarbeit unverzüglich beenden.
- Vergütung
- Die Arbeitnehmer müssen in verständlicher und regelmäßiger Weise und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, jedoch wenigstens in Textform, darüber informiert werden, woraus sich ihre Vergütung zusammensetzt. Den Arbeitnehmern muss ein angemessener Lohn gezahlt werden. Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.
- Die Arbeitnehmer müssen in verständlicher und regelmäßiger Weise und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, jedoch wenigstens in Textform, darüber informiert werden, woraus sich ihre Vergütung zusammensetzt. Den Arbeitnehmern muss ein angemessener Lohn gezahlt werden. Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.
- Arbeitszeiten
- Die Arbeitszeiten müssen stets die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Im Falle von darüber noch hinausgehenden Branchenstandards sind diese strengeren Anforderungen vorrangig einzuhalten. Der Lieferant ist zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung verpflichtet und muss insbesondere eine geeignete Arbeitsorganisation bezüglich Arbeitszeiten und Ruhepausen unterhalten.
- Die Arbeitszeiten müssen stets die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Im Falle von darüber noch hinausgehenden Branchenstandards sind diese strengeren Anforderungen vorrangig einzuhalten. Der Lieferant ist zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung verpflichtet und muss insbesondere eine geeignete Arbeitsorganisation bezüglich Arbeitszeiten und Ruhepausen unterhalten.
- Koalitionsfreiheit
- Den Arbeitnehmern steht es frei, sich zusammenzuschließen, bestehenden Vereinigungen beizutreten, sich zu versammeln und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Tarifverhandlungen auszuüben, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland gesetzlich zulässig ist. Die Arbeitnehmer müssen ihre vorgenannten Rechte ohne Sorge vor einer damit verbundenen Benachteiligung in Anspruch nehmen können. Sie dürfen, wenn sie eines der vorgenannten Rechte ausüben, nicht diskriminiert werden oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein.
- Den Arbeitnehmern steht es frei, sich zusammenzuschließen, bestehenden Vereinigungen beizutreten, sich zu versammeln und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Tarifverhandlungen auszuüben, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland gesetzlich zulässig ist. Die Arbeitnehmer müssen ihre vorgenannten Rechte ohne Sorge vor einer damit verbundenen Benachteiligung in Anspruch nehmen können. Sie dürfen, wenn sie eines der vorgenannten Rechte ausüben, nicht diskriminiert werden oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein.
- Diskriminierung
- Wir lehnen jede Form der Diskriminierung von Menschen ab, insbesondere aufgrund von nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie jegliche Form der Diskriminierung ihrer Beschäftigten unterlassen und wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung ergreifen.
- Wir lehnen jede Form der Diskriminierung von Menschen ab, insbesondere aufgrund von nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie jegliche Form der Diskriminierung ihrer Beschäftigten unterlassen und wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung ergreifen.
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld liegt in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant muss wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ergreifen, indem er ein für sein Unternehmen (insbesondere für dessen Gefahrgeneigtheit) angemessenes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem einrichtet und anwendet. Es ist zu gewährleisten, dass der Arbeitsplatz insbesondere in hygienischer Hinsicht jeglichen gesetzlichen Vorschriften oder weitergehenden Branchenstandards entspricht und dass den Beschäftigten geeignete Schutzausrüstung bereitgestellt wird. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld liegt in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant muss wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ergreifen, indem er ein für sein Unternehmen (insbesondere für dessen Gefahrgeneigtheit) angemessenes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem einrichtet und anwendet. Es ist zu gewährleisten, dass der Arbeitsplatz insbesondere in hygienischer Hinsicht jeglichen gesetzlichen Vorschriften oder weitergehenden Branchenstandards entspricht und dass den Beschäftigten geeignete Schutzausrüstung bereitgestellt wird. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Ökologische Verantwortung
- Jeder Einzelne trägt eine ökologische Verantwortung für den Schutz unserer Umwelt zu ihrem Erhalt für zukünftige Generationen. Nachhaltiges Handeln ist der Schlüssel, um die Erde als lebenswerten Planeten zu bewahren und seine Ressourcen schonend zu nutzen. Wir fordern und fördern daher nachhaltiges und umweltverträgliches Agieren. Wir übernehmen Verantwortung für Umwelt, Klima und Tiere durch die Einhaltung der hierfür geltenden Gesetze und Standards. Wir arbeiten kontinuierlich daran, durch geeignete Maßnahmen den Einfluss auf die Umwelt und das Klima zu verringern.
- Wir sind durch die Herstellung und den Vertrieb von biologischen sowie regionalen Produkte, als auch von Fleischersatzprodukten aus pflanzlichen Proteinquellen, bereits ein Vorreiter einer nachhaltigen und umweltverträglichen Ernährung. Wir sind darum bemüht diesen Weg fortzuschreiben und dadurch den Einfluss auf die Umwelt, das Klima und die Tiere zu verringern. Diese ökologische Verantwortung setzen wir auch von unseren Lieferanten voraus.
- Der Lieferant verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz einzuhalten. Der Lieferant wird Umweltgefährdungen und -belastungen durch seine Abfälle und Emissionen nach Möglichkeit vermeiden bzw. kontinuierlich an deren Minimierung arbeiten. Der Lieferant soll verantwortungsbewusst mit Ressourcen und Energie umgehen und deren Nutzung kontinuierlich reduzieren.
- Wirtschaftliche Verantwortung
- Freier Wettbewerb
- Wir bekennen uns zum freien Wettbewerb in einem freien Markt. Wir achten die jeweils anwendbaren kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und erwarten daher auch von unseren Lieferanten, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Regeln des fairen und freien Wettbewerbs beachten. Die Lieferanten werden Vereinbarungen und Verhaltensweisen unterlassen, die eine Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Insbesondere wird der Lieferant das Verbot beachten, mit seinen Wettbewerbern vertrauliche wettbewerbsrelevante Informationen auszutauschen, Preisabsprachen zu treffen oder wettbewerbswidrige Absprachen zur Aufteilung von Märkten oder Kunden zu treffen.
- Geldwäsche
- Der Lieferant hat die geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
- Korruption
- Wir dulden keine Korruption. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung des Verbots jeglicher Form von Korruption, Bestechung, Unterschlagung und Erpressung.
Der Lieferant ist verpflichtet, mindestens die in diesem Zusammenhang geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Lieferant hat geeignete Systeme zu betreiben und seine Verpflichtungen zum Schutz vor Korruption einzuhalten sowie Verstöße hiergegen zu identifizieren und solchen Verstößen vorzubeugen.
- Wir dulden keine Korruption. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung des Verbots jeglicher Form von Korruption, Bestechung, Unterschlagung und Erpressung.
- Einhaltung Qualitätsstandards
- Wir sind bestrebt, die Sicherheit und Qualität unserer Produkte zum Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Wir stellen daher sicher, dass die Produkte und deren Herstellung den jeweils geltenden verbraucherschützenden Vorschriften entsprechen.
- Umsetzung
- Der Lieferant hat den vorstehenden Verhaltenskodex im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen mit uns, insbesondere die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Anforderungen (lit. B. und C.), einzuhalten. Er wird geeignete Maßnahmen (insbesondere Präventionsmaßnahmen) zu dessen Umsetzung ergreifen. Der Lieferant hat die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen gegenüber seinen jeweiligen Lieferanten entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren. Er wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken innerhalb der Lieferkette zu identifizieren.
- Der Lieferant wird insbesondere eine wirksame Beschwerdemöglichkeit einrichten, die es ermöglicht, Verstöße gegen lit. B und C. melden zu können. Er muss dafür sorgen, dass das Beschwerdeverfahren seinen Beschäftigten zugänglich ist und die Beschäftigten nicht von dessen Nutzung abgehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass keine Maßnahmen gegen einen Beschäftigten ergriffen werden, der diese Meldemöglichkeit wahrnimmt, soweit dies nicht missbräuchlich erfolgt.
- Wir ermutigen die Lieferanten, die Regeln und Ziele dieses Verhaltenskodex auch außerhalb der Geschäftsbeziehungen mit KUPFER einzuhalten und im Interesse eines nachhaltigen Wirtschaftens zu fördern.
- Wir sind grundsätzlich an langfristigen, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten interessiert und behalten uns daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen vor, die Einhaltung des Verhaltenskodex durch unsere Vertragspartner in geeigneter Weise (z.B. durch Selbstauskünfte oder Audits) zu überprüfen.
- Stellt der Lieferant einen Verstoß gegen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen fest, hat er uns unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus hat er in den vorgenannten Fällen unverzüglich geeignete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen und uns hierüber ebenfalls zu informieren.
- Wir erklären unsererseits diesen Verhaltenskodex ebenfalls zu beachten und fortlaufend geeignete und zumutbare Maßnahmen zur internen Umsetzung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu ergreifen.
- Freier Wettbewerb


Als international aktive Unternehmensgruppe mit langer Tradition legt Kupfer einen hohen Wert auf Transparenz. Besonders der Austausch mit Branchenmedien liegt dem Lebensmittelhersteller am Herzen. Ein gutes Beispiel dafür ist die ausführliche Berichterstattung in der Lebensmittelpraxis.
Die Ernährungswelt befindet sich im Wandel: Zum einen greifen immer mehr Menschen ab und an bewusst zu Fleischersatzprodukten, zum anderen wächst die Weltbevölkerung und Fleisch alleine wird den zukünftigen Proteinbedarf nicht decken können – es braucht Alternativen.
Das Familienunternehmen KUPFER gibt es bereits seit 115 Jahren. Besonders die letzten Jahrzehnte sind herausragend und prägend für den heute sichtbaren Erfolg. Und sie sind verknüpft mit dem Namen des Unternehmenschefs.
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Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG
Wurstspezialitäten
Mausendorfer Weg 11
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