KUPFER Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Es regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werde Personen geschützt, die Gegenstand eine Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Meldestelle Kupfer Gruppe:
Herr Jürgen Schmidt
Telefon: 09123-7060206
Mail: meldung@buscon.de
Internet: https://www.buscon.de/meldung/
Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:
- Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
- Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
- Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.


Als international aktive Unternehmensgruppe mit langer Tradition legt Kupfer einen hohen Wert auf Transparenz. Besonders der Austausch mit Branchenmedien liegt dem Lebensmittelhersteller am Herzen. Ein gutes Beispiel dafür ist die ausführliche Berichterstattung in der Lebensmittelpraxis.
Die Ernährungswelt befindet sich im Wandel: Zum einen greifen immer mehr Menschen ab und an bewusst zu Fleischersatzprodukten, zum anderen wächst die Weltbevölkerung und Fleisch alleine wird den zukünftigen Proteinbedarf nicht decken können – es braucht Alternativen.
Das Familienunternehmen KUPFER gibt es bereits seit 115 Jahren. Besonders die letzten Jahrzehnte sind herausragend und prägend für den heute sichtbaren Erfolg. Und sie sind verknüpft mit dem Namen des Unternehmenschefs.
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Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG
Wurstspezialitäten
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